Holzfachmarkt & Sägewerk Meinel Klingenthal im Vogtland

seit 1713

 

Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Verbraucherverkehr

 „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

 

1. Allgemeines

 

Allen Lieferungen und Leistungen der Fa. Holzfachmarkt & Sägewerk Meinel (nachfolgend: Lieferer) an Besteller die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind (nachfolgend: Besteller), liegen diese Bedingungen zugrunde. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck ab­schließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss


Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Lieferer kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.


3. Überlassene Unterlagen


An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich der Lieferer das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Lieferer erteilt dem Besteller unsere ausdrückliche textliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich an den Lieferer zurückzusenden.


4. Preise und Zahlung


4.1. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das/die im Kopfbogen des Lieferers genannte/n Konto/en zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.


4.2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis bei Lieferung/Abholung, spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Sofern auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung geliefert wird, haben die Fahrer des Lieferers Inkassovollmacht. Gerät der Besteller in Verzug, werden Verzugszinsen  in Höhe von 5 % über dem jeweiligen, zum Verzugszeitpunkt geltenden,  Basiszinssatz p. a. berechnet.

Unter www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.

 

4.3. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass der Lieferer einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Besteller die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

 

 

 

5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte


Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

6. Lieferzeit


6.1. Der Beginn der vom Lieferer angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.


6.2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Lieferer berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.


6.3. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.


7. Eigentumsvorbehalt


7.1. Der Lieferer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.


7.2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er im Falle der Lieferung hochwertiger Materialien und Güter verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Pflege-, Behandlungs- Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller dem Lieferer unverzüglich textlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Lieferer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.


7.3. Die Be- und Verarbeitung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für den Lieferanten. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem Lieferer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Lieferer anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Lieferer verwahrt. Zur Sicherung Forderungen des Lieferers gegen
 den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an den Lieferer ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Lieferer nimmt diese Abtretung schon jetzt an.


7.4. Der Lieferer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.



8. Gewährleistung und Mängelrüge


8.1. Offensichtliche Mängel sind vom Besteller innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes textlich gegenüber dem Lieferer zu rügen.


8.2. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Lieferer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.


8.3. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung vom Lieferer verweigert wurde. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.


8.4. Der Lieferer haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, seiner gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Lieferer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Lieferer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.


8.5. Der Lieferer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet er im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 8.1 – 8.3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.


8.6. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit seine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lieferers.


8.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Sachen oder Ausstellungsstücken beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist, reduziert sich die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

 

8.8. Holz ist ein Naturprodukt. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Fehler oder Mangel dar, der zu Reklamationen berechtigt oder für die der Lieferer haftet. Daher wird empfohlen, sich vorher über die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften dieses Naturproduktes im Hinblick auf die gewünschte Verwendung fachlichen Rat einzuholen.


8.9.
Sofern zu Liefergegenständen Herstellergarantien vorliegen, werden die hierin zugunsten des Verbrauchers gewährten Rechte vom Produkthersteller auf eigener Rechtsgrundlage gewährt. Diese möglicherweise entstehende Garantiebeziehung gemäß § 443 BGB zwischen dem Hersteller und dem Verbraucher hat allerdings mit den vom Lieferer geschuldeten Vertragsumfang nichts zu tun. Der Lieferer haftet für seine Leistungen im Rahmen der gesetzlich geregelten Mängelrechte.

 

8.10. Die Aussagen eines Herstellers zur Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit seines/seiner Produkte/s in seiner Garantieerklärung, sowie die vom Hersteller im Garantiefall beschriebenen Leistungen sind nicht Bestandteil des Kaufvertrages und werden insbesondere nicht als stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung in den abzuschließenden Kaufvertrag aufgenommen.


9. Sonstiges


9.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

9.3. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Hinweis zur Streitbeilegung:
Die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU-Kommission finden Sie hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@holz-meinel.de

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